Infos zur Bundestagswahl 2025

Januar 2025

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigt sind laut § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Art. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist zwingend notwendig, dass man im Wählerverzeichnis seiner Wohnsitzgemeinde eingetragen ist.

Informationen für ALLE WAHLBERECHTIGTEN:

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis spätestens 02. Februar 2025. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag für die Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von der antragstellenden Person unterschrieben werden. Falls eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholt, ist auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Briefwahlunterlagen können auch online über unsere Homepage (www.koenigsmoos.de) beantragt werden.

Informationen für AUSLANDSDEUTSCHE und AUSLANDSRÜCKKEHRER:

Deutsche, die im Ausland leben, können sich bis spätestens 02.02.2025 in das Wählerverzeichnis seiner letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Hierfür muss ein formgebundener Antrag (Anlage 2 Bundeswahlordnung) gestellt werden. Auslandsrückkehrer, die ihren Wohnsitz in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 ins Inland verlegen, können auch in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Auch hier muss ein formgebundener Antrag (Anlage 1 Bundeswahlordnung) bis spätestens 02.02.2025 gestellt werden. Die Anträge finden Sie auf der Internetseite der „Bundeswahlleiterin“. Gerne können wir Ihnen die Anträge auch zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir die Wahlunterlagen erst Anfang Februar erhalten. Dennoch bitten wir Sie, die Briefwahlunterlagen baldmöglichst zu beantragen, da der Zeitraum für das Ausfüllen und die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen erheblich verkürzt sein wird. Sobald wir alle Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden diese schnellstmöglich an Sie verschickt. 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes, Tel. 08433/9409-0, wenden.