Februar 2025
Bundestagswahl am 23.02.2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Stimmberechtigten der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen, ihre Abgeordneten in freier und geheimer Wahl zu bestimmen. Der Wahlakt ist das Herzstück jeder Demokratie. Dieses im Grundgesetz verankerte Wahlrecht müsste doch auch unsere Wählerinnen und Wähler motivieren, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Demonstrieren Sie, liebe Wählerinnen und Wähler, durch eine starke Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl am 23.02.2025, dass auch die Bürgerinnen und Bürger von Königsmoos es ernst nehmen, von wem die Geschicke in unserm Land in den nächsten vier Jahren gelenkt werden.
Gehen Sie alle zur Wahl – Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Das Wahlverfahren ist sehr einfach. Auf dem Stimmzettel kann abgegeben werden:
Die Erststimme für einen Wahlkreisbewerber/in und
die Zweitstimme für eine Landesliste (Partei)
Ihr Erster Bürgermeister
Heinrich Seißler
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten und zusätzlich am Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Königsmoos, Zimmer-Nr. 06 beantragt und abgeholt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag für die Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von der antragstellenden Person unterschrieben sein.
Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann die Briefwahl zudem am Wahlsonntag, 23.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung beantragen.