Pflicht zur Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Die Meldepflicht gilt für Deutsche und für Ausländer; sie betrifft nur Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Beim Wegzug ins Ausland, ist die Abmeldung im Voraus frühestens eine Woche vor dem Wegzug möglich. Sollten Sie bereits in das Ausland verzogen sein, haben Sie die Möglichkeit sich binnen zwei Wochen Rückwirkend abzumelden.
Vorzulegende Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass