Pflicht zur Anmeldung
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Die Meldepflicht gilt für Deutsche und für Ausländer; sie betrifft nur Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sofern ein Einwohner mehrere Wohnungen im Bundesgebiet hat, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners. Die Anmeldung hat innerhalb zwei Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt kostenlos im Einwohnermeldeamt und ist vom Meldepflichtigen eigenhändig zu unterschreiben.
Vorzulegende Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- und/oder Heiratsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung