Beglaubigungen

Beglaubigungen von Fotokopien
Beglaubigt werden Vervielfältigungen oder Abschriften und Ablichtungen von Originalschriftstücken, sowie Unterschriften und Handzeichen von Einwohnern.
Die Beglaubigung wird nur vorgenommen, wenn das Originalschriftstück von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Ausgenommen hiervon ist die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) und Führerscheine. Die Fotokopien werden Ihnen vom Einwohnermeldeamt erstellt. Pro Beglaubigung beträgt die Gebühr 5,00 €. Wird die Beglaubigung für ein Studium oder für die Bundeswehr benötigt ist diese kostenfrei.
 

Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigt werden Unterschriften und Handzeichen von Bürgern, wenn das zu beglaubigende Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist. Die Unterschrift wird grundsätzlich nur beglaubigt, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten im Meldeamt vollzogen wird. Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen beträgt die Gebühr je Fall 5,00 €. Wird die Beglaubigung für ein Studium oder für die Bundeswehr benötigt ist diese kostenfrei.